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Verhaltenskodex der Betreuer

Alle Betreuer, die in der Feuerwehr Mossautal in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden, arbeiten nach einem Verhaltenscodex. Dieser Verhaltenscodex wird auch von jedem Feuerwehrangehörigen unterschrieben, bevor er in der Jugendfeuerwehr oder Minifeuerwehr regelmäßig als Betreuer eingesetzt werden kann.
Nachfolgend veröffentlichen wir diesen Kodex.

Verhaltenskodex zum Kindeswohl

Präambel:
Primäre Aufgabe der Feuerwehr ist es, Menschen zu helfen. Die Jugendarbeit in der Feuerwehr hat insbesondere einen Schutz- und Erziehungsauftrag, der zwingend das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt

  1. In der Kinder- und Jugendarbeit der Feuerwehr übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder/Jugendlichen. Dazu gehört der Schutz der Kinder/Jugendlichen vor gewaltsamen Übergriffen jeder Art, vor sexualisierter Gewalt, vor sexuellem Missbrauch, vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, vor Alkohol-, Drogen- und Nikotinmissbrauch sowie vor Diskriminierung aller Art.
  2. Ich bin mir meiner Rolle als Vertrauensperson in der Jugendarbeit der Feuerwehr bewusst und versichere, meine Position nicht zum Schaden der mir anvertrauten Kinder/ Jugendlichen auszunutzen.
  3. Meine Arbeit mit Kindern/Jugendlichen wird durch Respekt, gegenseitige Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Im Rahmen der von mir übernommenen Betreuungsaufgaben versuche ich vor allem, dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder/Jugendlichen gerecht zu werden. Eigene Ziele/Ambitionen sind sekundär.
  4. In der Jugendarbeit der Feuerwehr ist in vielen Bereichen (bei Übungen, der Ausbildungsarbeit, bei Freizeiten/Zeltlagern, bei Sport und Spiel etc.) ein direkter, enger Körperkontakt nicht zu vermeiden. Ich achte darauf, dass das individuelle Grenzempfinden von Kindern/Jugendlichen nicht verletzt wird und dass diese Grenzen auch untereinander respektiert werden.
  5. Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir nicht toleriert; ich interveniere dagegen aktiv.
  6. Im Konflikt- oder Verdachtsfall ziehe ich professionelle sowie fachliche Unterstützung zur Hilfe hinzu. Ich Informiere den Minifeuerwehrwart bzw. Jugendfeuerwehrwart. Außerdem muss der jeweilige Wehrführer und der Gemeindebrandinspektor informiert werden. Der Schutz der Kinder/Jugendlichen steht an erster Stelle.
  7. Mir ist bewusst, dass Verletzungen des Kindeswohles, Grenzüberschreitungen und sexuelle Handlungen mit Schutzbefohlenen disziplinar-/strafrechtliche Folgen haben können.
Termine Einsatzabteilung
07.10. 19:30 Uhr:
Maschinistenausbildung
16.10. 19:30 Uhr:
Absturzsicherung
21.10. 19:30 Uhr:
Funkübung
Termine Jugendfeuerwehr
11.10. 18:30 Uhr:
Technische Hilfeleistung – VU
08.11. 18:30 Uhr:
Funkübung
22.11. 18:30 Uhr:
Erste Hilfe